Beiträge

Die endgültigen Beiträge ergeben sich nach Abschluss des ersten Anbaus. Bis dahin wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.

Danach erfolgt die Berechnung auf Grundlage der Mitgliederanzahl, Mengenbeschränkungen laut CanG und Kosten, die regelmäßig entstehen für den Anbau.

Für den ersten Anbau wird eine Aufnahmgebühr fällig, die bis zur Ausfertigung des CanG anhand eingegangener Mitgliedsanträge, Mengenbeschränkung laut CanG und vorraussichtlichen Kosten ermittelt wird.